Informationsseite für Datenschutzbeauftragte

Rechtliche Grundlage

§ 1a BetrAVG
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SaaS
Vertrag

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AVV
inkl. TOM

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Willkommen!

Gerne stellen wir Ihnen alle wichtigen Unterlagen zum Thema Datenschutz zur Verfügung

Sehr geehrte Datenschutzbeauftragte,
sehr geehrter Datenschutzbeauftragter,

wir begrüßen Sie herzlich auf unserer Website.

Die wichtigsten Dokumente stellen wir Ihnen rechts oben zum Download zur Verfügung.

Für die Übermittlung von personenbezogenen Daten an einen Dritten -ohne Zustimmung des Arbeitnehmers- ist eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO erforderlich.

Jeder Mitarbeiter hat gem. § 1 a BetrAVG einen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, einen Teil seines vereinbarten Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.
Der Arbeitgeber unterliegt somit einer gesetzlichen Verpflichtung zu diesem Thema.

Bei der Übermittlung der Lohn- und Gehaltsabrechnungsdaten an dWERK handelt es sich somit nicht um eine -vom Mitarbeiter zustimmungspflichtige- Übermittlung der Daten an einen Dritten, sondern um eine Verarbeitung der Daten durch einen Auftragsverarbeiter unter der Verantwortung und auf Weisung des Auftraggebers (hier des Arbeitgebers).

Über unseren Software as a Service Vertrag und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. der technisch organisatorischen Maßnahmen stellen wir u.a. sicher, dass alle Daten datenschutzkonform ausschließlich in der europäischen Union gespeichert werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihr dWERK Team

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